AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

  1.  Die Firma Höwing GmbH & Co.KG, Geschäftsführer Herr Werner Höwing (im Folgenden „Höwing“ genannt) bietet über diese Internetseite ihren Kunden neue Bau, und Umbaumaterialien zum Kauf an.
    Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für die gesamte über diese Internetseite begründete Geschäftsbeziehung zwischen Höwing und dem Kunden.
  2.  Kunden im Sinne der hier vorliegenden AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Als Verbraucher ist jede natürliche Person anzusehen, mit der in Geschäftsbeziehung getreten wird und die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist indessen jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, mit der in Geschäftsbeziehung getreten wird und die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  3.  Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
  4.  Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (= UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung.

 § 2. Vertragsschluss; Vertragstextspeicherung

  1.  Je nach dem gewählten Angebotsformat richtet sich das Zustandekommen des Vertrages nach den im Folgenden aufgeführten Absätzen. Mittels der Druckfunktion des Browsers kann die maßgebliche Website jederzeit ausgedruckt werden. Darüber hinaus erhält der Kunde nach Vertragsschluss eine eMail mit weiteren Informationen zur Kaufabwicklung zugesandt.

 § 3. Rückgaberecht und -folgen

  1. Rückgaberecht
    Der Verbraucher kann die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb eines Monats durch Rücksendung der Sache zurückgeben. Die Frist beginnt frühestens mit dem Zeitpunkt, zu dem diese Belehrung in Textform mitgeteilt worden ist, nicht jedoch vor dem Tag des Eingangs der Warenlieferung. Lediglich bei nichtpaketversandfähiger Ware kann die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform (z.B. eMail, Fax, Brief) erklärt werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:
    Höwing GmbH & Co.KG
    Am Betonwerk 2-8
    32683 Barntrup
    Telefax 0 52 63 – 95 45 14
  2. Ausschluss des Rückgaberechts
    Das Rückgaberecht besteht entsprechend § 312d Abs. 4 BGB unter anderem nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.
  3. Rechtsfolgen bei Rückgabe
    Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie dem Verbraucher etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist.

 § 4. Preise, Liefer- und Versandkosten

  1.  Die von Höwing in den Angeboten angeführten Preise verstehen sich als Endpreise, d.h. sie beinhalten sämtliche Preisbestandteile einschließlich anfallender Steuern. Dagegen können im Einzelfall bei grenzüberschreitenden Lieferungen weitere Steuern (z.B. im Falle eines innergemeinschaftlichen Erwerbs) und/oder Abgaben (z.B. Zölle) anfallen, die vom Kunden zu zahlen sind.
  2.  Die anfallenden Verpackungs-, Versand- und Versicherungskosten sind nicht im Kaufpreis enthalten. Deren Betrag richtet sich nach dem jeweiligen konkreten Angebot und den darin gemachten Angaben zum Versand und wird gesondert in Rechnung gestellt.

 § 5. Zahlungsbedingungen; Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

  1.  Dem Kunden stehen die im jeweiligen konkreten Angebot genannten Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung, Banküberweisung und Zahlung per Nachnahme.
  2.  Der Kunde hat spätestens 10 Tage nach Erhalt der Zahlungsaufforderung den Kaufpreis zzgl. etwaiger Liefer- und Versandkosten zu zahlen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zeitpunkt des Geldeingangs zur vorbehaltlosen Verfügung für den Verkäufer maßgeblich. Nach erfolglosem Ablauf des Fälligkeitsdatums kommt der Kunde ohne weitere Erklärung seitens Höwing in Zahlungsverzug.
  3.  Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis entstammt.

 § 6. Liefer- und Versandbedingungen

  1.  Die Lieferung der Ware erfolgt grundsätzlich – sofern nichts anderes vereinbart ist – gegen Vorauskasse und auf dem Versandwege durch ein geeignetes Transportunternehmen nach Wahl von Höwing.
    Der Versand der Ware erfolgt innerhalb des jeweils in der Artikelbeschreibung angegebenen Zeitraums unter Berücksichtigung etwaigen Speditionsaufwandes sowie nach Eingang des vollständigen Kaufpreises zuzüglich etwaiger Liefer- und Versandkosten bei Höwing.
  2.  Es besteht im Einzelfall die Möglichkeit eines einheitlichen Versands, sofern der Kunde in einem engen zeitlichen Zusammenhang mehrere Artikel erwirbt und der Kunde die Artikelnummern rechtzeitig mitteilt. Ein Anspruch auf Vornahme einer solchen Gesamtlieferung besteht hingegen nicht. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
  3.  Der Kunde versichert, die richtige und vollständige Lieferanschrift hinterlegt zu haben. Sollte es aufgrund fehlerhafter Adressdaten zu zusätzlichen Kosten bei der Versendung kommen – etwa erneut anfallende Versandkosten oder Kosten für Rücklastschriften -, so hat der Kunde diese zu ersetzen.

 § 7. Eigentumsvorbehalt

  1.  Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich Höwing das Eigentum an verkauften Sachen bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor; bei Verträgen mit Unternehmern behält sich Höwing das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor (Vorbehaltsware).
  2.  Während des Eigentumsvorbehalts ist der Kunde verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, einen Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware – z.B. im Falle einer Pfändung – sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung dieser unverzüglich mitzuteilen und alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung der Rechte von Höwing erforderlich sind, ferner Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte auf das fremde Eigentum hinzuweisen sowie einen Besitzwechsel der Ware und den eigenen Wohnsitzwechsel unverzüglich anzuzeigen.

 § 8. Gefahrübergang, Transportschäden

  1.  Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht beim Versendungskauf mit der Übergabe der Kaufsache an den Kunden über, sofern der Kunde Verbraucher ist. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf ihn über, sobald die Sendung an die für den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde sich im Annahmeverzug befindet.
  2.  Die vom Transportunternehmen angelieferte Ware ist sofort nach Empfang im Beisein des Zustellers auf ihre Vollständigkeit und Unversehrtheit hin zu überprüfen.
  3.  Sofern offensichtliche Schäden (z.B. bei Glasplatten) festzustellen sind, sind diese dem Transportunternehmen sofort anzuzeigen. In diesem Fall verpflichtet sich der Kunde, diese Schäden auf den jeweiligen Versandpapieren zu vermerken und vom Zusteller quittieren zu lassen; die Verpackung ist aufzubewahren.
  4.  Bei teilweisem Verlust oder der Beschädigung der Ware, die im verpackten Zustand nicht erkennbar war, hat der Kunde dies Höwing innerhalb von 5 Tagen nach Ablieferung oder aber zumindest binnen 7 Tagen nach Ablieferung dem Transportunternehmen anzuzeigen, um so zu gewähren, dass etwaige Ansprüche gegenüber dem Transportunternehmen rechtzeitig geltend gemacht werden.
  5.  Der Kunde wird den Verkäufer nach besten Kräften unterstützen, soweit dieser Ansprüche gegenüber dem betreffenden Transportunternehmen bzw. einer Transportversicherung geltend macht. Etwaige Rechte und Ansprüche des Kunden – insbesondere die gesetzlichen Rechte des Käufers bei Mängeln an der Kaufsache – bleiben von den Absätzen 2 bis 4 unberührt.

 § 9. Gewährleistungs- und Garantiebedingungen

  1.  Höwing leistet Gewähr nach Maßgabe der folgenden Absätze: Eigene Garantien gibt Höwing nur, sofern sich dies aus der Artikelbeschreibung ausdrücklich ergibt; die bloße Präsentation der Artikel auf der Website ist daher grundsätzlich als reine Leistungsbeschreibung anzusehen. Garantieerklärungen Dritter, insbesondere Herstellergarantien, bleiben hiervon unberührt. Etwaige Anfragen und/oder Beanstandungen jeglicher Art sind an Höwing über die diesen Geschäftsbedingungen vorangestellten Kontaktdaten zu richten.
  2.  Bei Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung oder Verwendung der Ware durch den Kunden entstanden sind, besteht keine Gewährleistung. Gleiches gilt für einen sogenannten gewollten Verschleiß. Der Kunde ist generell nicht berechtigt, vorliegende Mängel selbst oder durch Dritte ohne vorherige und ausdrückliche Zustimmung von Höwing beseitigen zu lassen (Selbstvornahme).
  3.  Soweit ein Mangel an der Ware vorliegt, steht dem Verbraucher zunächst ein Nacherfüllungsanspruch zu. Der Verbraucher kann insoweit zwischen der Beseitigung des Mangels oder der Lieferung einer mangelfreien Sache wählen. Höwing bleibt aber zur Verweigerung der gewählten Art der Nacherfüllung berechtigt, wenn diese nur zu unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Gegenüber einem Unternehmer erfolgt die Nacherfüllung nach Wahl von Höwing durch Beseitigung des Mangels oder durch Ersatzlieferung.
  4.  Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen kann der Verbraucher den gesetzlichen Vorschriften entsprechend nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen, den Rücktritt vom Vertrag erklären, Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Verlangt er Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gelten die Haftungsbeschränkungen nach § 10 dieser Geschäftsbedingungen.
  5.  Unternehmer haben innerhalb von 2 Wochen ab Empfang der Ware offensichtliche Mängel der Ware schriftlich gegenüber Höwing anzuzeigen, andernfalls sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige.
  6.  Die Verjährungsfrist für die Rechte eines Verbrauchers bei Mängeln an einer neuen Sache beträgt zwei Jahre, für die Rechte eines Unternehmers ein Jahr. Die Verjährung beginnt jeweils ab Ablieferung der Ware, wobei die vorgenannten Verjährungserleichterungen nicht gelten, soweit Höwing nach § 10 dieser AGB haftet oder es um das dingliche Recht eines Dritten geht, aufgrund dessen die Herausgabe der gelieferten Ware verlangt werden kann.

 § 10. Haftung

  1.  Bei einfacher sowie leichter Fahrlässigkeit haftet Höwing gegenüber Unternehmern nicht, wenn unwesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Gegenüber Verbrauchern ist die Haftung bei Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten im Falle einfacher oder leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittschaden begrenzt.
  2.  Für Schäden, die durch einfache oder leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet Höwing , soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solche Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Durchschnittsschaden begrenzt.
  3.  Nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie etwa dem Produkthaftungsgesetz, ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung sowie Arglist beruhen, haftet Höwing uneingeschränkt.
  4.  Im Übrigen ist die Haftung – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen.

 § 11. Gerichtsstand

  1.  Für den Fall, dass der Kunde keinen allgemeinen Gerichtstand in Deutschland hat, oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von Höwing. Die Befugnis, das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.